Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
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Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Nummer: 79
Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 79 „Pfingsfeld“ der Gemeinde Heek
Der Ausschuss für Planen und Bauen der Gemeinde Heek hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 79 „Pfingsfeld“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und in seiner Sitzung am 01.03.2023 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Heek beabsichtigt, vor dem Hintergrund des aktuellen Bedarfs an Wohnbaugrundstücken, in der Siedlungslage Heek eine unbebaute Fläche zwischen Ammelner Straße und K 45 Straße Stroot als allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Entsprechend §1 Abs.5 BauGB sollen bauliche Maßnahmen vorrangig in der Innenentwicklung erfolgen, so dass anhand der Leitidee zur maßvollen Nachverdichtung der Gemeinde Heek potentielle Baulücken erkannt und genutzt, sowie bestehende Gebäude erweitert werden können. Die Aktivierung von Baulücken stößt an ihre Grenzen. Aus diesem Grund ist die Entwicklung eines Neubaugebietes am südwestlichen Ortsrand geplant. Die Gemeinde Heek ist Eigentümer der Flächen geworden, um die zukünftige Nutzung sicher zu stellen und einer Baulandhortung entgegenzuwirken.
Der Bebauungsplan Nr. 79 „Pfingsfeld“ beinhaltet die Ausweisung eines Neubaugebietes für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser. Das geplante Baugebiet hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Da das Plangebiet im ungeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, ist gemäß §1 Abs.3 BauGB erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen, sobald die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dieses erfordert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. (Die Offenlage der 45. FNP Änderung Pfingsfeld fand vom 08.05.- 09.06.2023 statt)
Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke Gemarkung Heek, Flur 56, Flurstücke 55, 84, 85, 89 teilw., 90 teilw., 175. Die Grenzen sind entsprechend in der Planzeichnung des Bebauungsplanes festgesetzt.
Der Geltungsbereich geht aus dem folgenden Planungsausschnitt hervor.
Kartengrundlage, Auszug Ingrada, stand 19.04.2023
Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Pfingsfeld“ verfügbar:
Bezug |
Umweltbezogene Informationen |
Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit |
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Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
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Boden und Fläche |
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Wasser |
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Luft und Klima |
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Landschaft |
Der Umweltbericht bewertet die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild. |
Kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter |
Der Umweltbericht enthält Aussagen zur Betroffenheit vom kulturellen Erbe und sonstiger Sachgüter. |
Es liegen folgende Unterlagen mit Umweltinformationen aus.
- Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzgutachten
- Geruchsgutachten
- Schalltechnisches Gutachten
- Gemeinsame Stellungnahme des Kreises Borken vom 09.11.2022
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 03.11.2022
- Stellungnahme der Stadtwerke Ahaus vom 27.10.2022 (Schutzgut Mensch, Schutzgut Wasser)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Pfingsfeld“ liegt nebst seiner Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Informationen in der Zeit vom
13. Oktober 2023 bis 13.November 2023 (jeweils einschließlich)
bei der Gemeindeverwaltung Heek, Bahnhofstraße 60, 48619 Heek, Zimmer 007, während der allgemeinen Dienststunden aus und kann von jedermann eingesehen werden.
Allgemeine Dienststunden:
montags-freitags |
montags-mittwochs |
donnerstags |
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Um vorherige Terminabsprache, z.B. per Telefon unter 02568 930014, per E-Mail: s.noeldemann@heek.de oder schriftlich wird gebeten.
Auch sind die Unterlagen hier auf der Homepage der Gemeinde Heek im angegebenen Zeitraum einsehbar. Außerhalb der offiziellen Öffnungs-zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Absprache, Einsicht zu erhalten (Tel.: 02568 930014).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitplanung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen.
Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren (UmwRG) nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter dem Link www.bauleitplanung.nrw.de eine Übersichtskarte mit Verlinkungen zu den Internetseiten der Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen eingerichtet, unter denen die Unterlagen eingesehen werden können. Für die Gemeinde verweist diese Verlinkung auf die in dieser Bekanntmachung zuvor genannte Internetadresse.
Die Auslegung des Planentwurfes wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Heek bekannt gemacht.
Heek, 29.09.2023
Gemeinde Heek
Der Bürgermeister
13.10.2023 bis 13.11.2023 | Öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) |
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |
Fachbereich IV, Planen, Bauen und Verkehr | |
Rathaus Bahnhofstr. 60 48619 Heek Telefon: 02568 9300-19 Telefax: 02568 930038 E-Mail: bauamt@heek.deHomepage: http://www.heek.de | Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro montags - freitags 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr montags - mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Termine können telefonisch selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden! |
Artenschutzgutachten BP Pfingsfeld (7 MB) | |
Immissionsprognose (4 MB) | |
Geruchsgutachten (3 MB) | |
Abwägung Pfingsfeld (1 MB) | |
Auslegungsbeschluss (111 kB) |