Gemeinde Heek

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Bebauungsplan Nr. 79 Pfingsfeld

Nummer: 79

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 79 „Pfingsfeld“ der Gemeinde Heek

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Gemeinde Heek hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 79 „Pfingsfeld“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und in seiner Sitzung am 01.03.2023 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Heek beabsichtigt, vor dem Hintergrund des aktuellen Bedarfs an Wohnbaugrundstücken, in der Siedlungslage Heek eine unbebaute Fläche zwischen Ammelner Straße und K 45 Straße Stroot als allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

Entsprechend §1 Abs.5 BauGB sollen bauliche Maßnahmen vorrangig in der Innenentwicklung erfolgen, so dass anhand der Leitidee zur maßvollen Nachverdichtung der Gemeinde Heek potentielle Baulücken erkannt und genutzt, sowie bestehende Gebäude erweitert werden können. Die Aktivierung von Baulücken stößt an ihre Grenzen. Aus diesem Grund ist die Entwicklung eines Neubaugebietes am südwestlichen Ortsrand geplant. Die Gemeinde Heek ist Eigentümer der Flächen geworden, um die zukünftige Nutzung sicher zu stellen und einer Baulandhortung entgegenzuwirken.

Der Bebauungsplan Nr. 79 „Pfingsfeld“ beinhaltet die Ausweisung eines Neubaugebietes für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser. Das geplante Baugebiet hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Da das Plangebiet im ungeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, ist gemäß §1 Abs.3 BauGB erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen, sobald die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dieses erfordert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. (Die Offenlage der 45. FNP Änderung Pfingsfeld fand vom 08.05.- 09.06.2023 statt)

Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke Gemarkung Heek, Flur 56, Flurstücke 55, 84, 85, 89 teilw., 90 teilw., 175. Die Grenzen sind entsprechend in der Planzeichnung des Bebauungsplanes festgesetzt.

Der Geltungsbereich geht aus dem folgenden Planungsausschnitt hervor.

Kartengrundlage, Auszug Ingrada, stand 19.04.2023

Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Pfingsfeld“ verfügbar:

Bezug

Umweltbezogene Informationen

Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit

  • Die Begründung geht auf die Nahrungsmittel- erzeugung  (Nutzung landwirtschaftliche Flächen), Überschwemmungsgebiet, Überflutungs-gefahren und verkehrliche Auswirkungen ein.
  • Der Umweltbericht gibt Informationen zur Beeinträch-tigungen während der Bauphase und der Betriebsphase.
  • Die Immissionsgutachten bzw. das Geruchsgutachten von Richters & Hüls untersucht die Geruchsimmissionen im Geltungsbereich.
  • Das Schalltechnische Gutachten gibt Auskunft über die zu erwartenden Auswirkungen des Straßenverkehrslärms.
  • Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer geht auf die Nahrungsmittel-erzeugung ein.
  • Die Stellungnahme der Stadtwerke Ahaus gehen auf den Schutz des Trinkwassergewinnung ein.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Der Umweltbericht enthält Aussagen und Bewertungen zur biologischen Wertigkeit des Änderungsbereiches und Auswirkungen durch die Planung sowie zu den Biotopwertverlusten und deren Ausgleich.
  • Das Artenschutzgutachten geht detailliert auf die Artenvorkommen und deren Beeinträchtigung ein.
  • Der Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt) weist auf die Uferrand-streifen und ein Kiebitz- und ein Steinkautzvorkommen hin.

Boden und Fläche

  • Die Begründung thematisiert die Flächeninanspruchnahme und Alternativen.
  • Der Umweltbericht enthält Aussagen und Bewertungen zur Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktion inkl. Verdichtung des Bodens sowie die Flächeninanspruchnahme.
  • Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 03.11.2022 umfasst die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und Kompensations-maßnahmen.
  • Die Stellungnahme des Kreises Borken Fachabteilung 66.1 - Raumplanung, Landschaft, Wasserwirtschaft und Abgrabungen (Fachbereich Natur und Umwelt, Fachamt Abfall und Bodenschutz) vom 09.11.2022 gibt Informationen zum Fehlen von Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und schädliche Bodenverunreinigungen.

Wasser

  • Der Umweltbericht enthält Aussagen zur Betroffenheit von Gewässern und des Grundwasserkörpers inkl. Stoffeinträge. 
  • Die Stellungnahme des Kreises Borken Fachabteilung 66.1 - Raumplanung, Landschaft, Wasserwirtschaft und Abgrabungen (Fachbereich Natur und Umwelt, Fachamt Wasserwirtschaft, Abwasser) vom 09.11.2022 weist auf den Strothbach und die Uferrandstreifen sowie auf die geplante Retentionsfläche hin.
  • Die Stadtwerke Ahaus weisen in ihrer Stellungnahme vom 27.10.2022 auf den Schutz des Grundwassers und der Trinkwassergewinnung hin.
  • In der Begründung sind Aussagen zum Hochwasserschutz und Überflutungsgefahren enthalten.

Luft und Klima

  • Die Begründung trifft aussagen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
  • Der Umweltbericht enthält Aussagen zur Mikroklimaveränderung, der Verringerung von Treibhausgasausstoff und der damit verbundenen Wirkung auf
  • das Weltklima.

Landschaft

Der Umweltbericht bewertet die Auswirkungen der Planung auf

das Landschaftsbild.

Kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter

Der Umweltbericht enthält Aussagen zur Betroffenheit vom

kulturellen Erbe und sonstiger Sachgüter.

Es liegen folgende Unterlagen mit Umweltinformationen aus.

- Begründung

  • Überflutungs- und Überschwemmungsgefahren (Schutzgüter Mensch und Wasser)
  • Nahrungsmittelproduktion (Schutzgut Mensch)
  • Flächeninanspruchnahme (Schutzgut Fläche)

- Umweltbericht

  • Auswirkungen und Bewertung (alle Schutzgüter)
  • Beeinträchtigung durch Bau- und Nutzungsphase (Schutzgut Mensch)
  • Artenschutz und Biotopentwicklung (Schutzgut Tiere und Pflanzen)
  • Natürliche Bodenfunktionen und Flächeninanspruchnahme (Schutzgut Boden und Fläche) 
  • Auswirkungen auf Gewässer und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
  • Kaltluftpotential, Mikroklima und globales Klima (Schutzgut Luft und Klima)
  • Landschaftsbildauswirkungen (Schutzgut Landschaft)
  • Betroffenheit kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter)

- Artenschutzgutachten

  • Betroffenheit geschützter Arten insbesondere planungsrelevante Arten sowie Maßnahmen (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)

- Geruchsgutachten

  • Beeinträchtigung durch Gerüche (Schutzgut Mensch)

- Schalltechnisches Gutachten

  • Beeinträchtigung durch Verkehrslärm (Schutzgut Mensch)

- Gemeinsame Stellungnahme des Kreises Borken vom 09.11.2022

  • Immissionssituation (Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit)
  • Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und schädliche Bodenverunreinigungen (Schutzgut Boden)
  • Fließgewässer (Schutzgut Wasser)

- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 03.11.2022

  • Nahrungsmittelerzeugung (Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit)
  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen (Schutzgut Boden und Fläche)

- Stellungnahme der Stadtwerke Ahaus vom 27.10.2022 (Schutzgut Mensch, Schutzgut Wasser)

  • Grund- und Trinkwasserschutz

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Pfingsfeld“ liegt nebst seiner Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Informationen in der Zeit vom

13. Oktober 2023 bis 13.November 2023 (jeweils einschließlich)

bei der Gemeindeverwaltung Heek, Bahnhofstraße 60, 48619 Heek, Zimmer 007, während der allgemeinen Dienststunden aus und kann von jedermann eingesehen werden.

Allgemeine Dienststunden:

montags-freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

montags-mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

 
       

Um vorherige Terminabsprache, z.B. per Telefon unter 02568 930014, per E-Mail: s.noeldemann@heek.de oder schriftlich wird gebeten.

Auch sind die Unterlagen hier auf der Homepage der Gemeinde Heek im angegebenen Zeitraum einsehbar. Außerhalb der offiziellen Öffnungs-zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Absprache, Einsicht zu erhalten (Tel.: 02568 930014).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitplanung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen.

Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren (UmwRG) nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter dem Link www.bauleitplanung.nrw.de eine Übersichtskarte mit Verlinkungen zu den Internetseiten der Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen eingerichtet, unter denen die Unterlagen eingesehen werden können. Für die Gemeinde verweist diese Verlinkung auf die in dieser Bekanntmachung zuvor genannte Internetadresse.

Die Auslegung des Planentwurfes wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Heek bekannt gemacht.

Heek, 29.09.2023   

Gemeinde Heek

Der Bürgermeister

Planungsbeteiligung

13.10.2023 bis 13.11.2023Öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
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