Jeder, der sich nicht selbst helfen kann oder der die erforderliche Hilfe nicht von anderen - besonders von Angehörigen oder Sozialleistungsträgern (z.B. Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Jobcenter) - erhält, hat Anspruch auf Sozialhilfe.
Benötigte Unterlagen:
Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit (sofern vorhanden):
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe