Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
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Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Heek Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie die Städte und Gemeinden des Landes NRW in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Das Gebiet der Gemeinde Heek ist von der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung nur an den drei Hauptverkehrsstraßen Bundesautobahn A 31, Bundesstraße B 70 und L 573 erfasst. Es handelt sich um die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung, die Gemeinde Heek ist nunmehr erstmalig verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Bei den in der Gemeinde Heek betroffenen Bereichen handelt es sich ausnahmslos um einen planungsrechtlichen Außenbereich im Nahbereich der BAB 31 und der L 573.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie von jeweils zuständigen Behörden vorgesehen. Die Gemeinde Heek bietet Ihnen die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.
Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die nun anlaufende zweite Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung, die unter folgendem Link im Internet eingesehen werden kann:
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen und im unten genannten Zeitraum Stellungnahmen zu den betroffenen Bereichen in der Gemeinde (z.B. schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift) abgeben.
Die Phase 2 der Beteiligung findet in der Zeit vom
24. April 2024 bis 24. Mai 2024
Da die betroffenen Straßen in der Baulast des Bundes liegen, können auch gegebenenfalls erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen nur über die zuständigen Behörden (Die Autobahn GmbH, Direktion Westfalen, Hamm, für die A 31 und Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Coesfeld, für die B 70) veranlasst werden.
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans soweit möglich und erforderlich berücksichtigt.
Heek, 15.04.2024
gez. Franz- Josef Weilinghoff
Bürgermeister
Lärmaktionsplanung (2 MB) |