Gemeinde Heek
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48619 Heek
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Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Nummer: 81
Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Kindergartenbetreuungsplätzen in Heek- Nienborg. Um der steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt die Gemeinde Heek einen Neubau einer zunächst zweigruppigen Kindertageseinrichtung an der Straße Hoge Stegge in Heek- Nienborg an.
Zur Abdeckung möglicher zukünftiger Bedarfe ist eine Erweiterungsoption auf max. 5 Gruppen geplant. Träger der Einrichtung wird die outlaw gGmbH sein, die die KiTa langfristig für die Dauer von voraussichtlich 20 Jahren anmietet.
Der geplante Standort grenzt an den Innenbereich an und liegt zentral in einem Bereich des größten Bedarfes in der Nähe zu geplanten zukünftigen Baugebieten, so dass eine optimale Verteilung und Erreichbarkeit für Nienborg gegeben ist.
Zur besseren Ausnutzung des Bodens ist geplant die Kita in zweigeschossiger Bauweise errichten zu lassen. Das geplante Obergeschoss soll der Wohnnutzung dienen. Es sollen bis zu 5 Wohneinheiten entstehen. In einem ersten Schritt soll ein Baukörper südlich der Straße Hoge Stegge entstehen. Der Kindergartenfreibereich soll sich auf das Grundstück 864 erstrecken. Das Grundstück 863 ist für eine Kita- Erweiterung vorgesehen.
Der geplante Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,28 ha und wird derzeit teilweise als Ackerfläche genutzt. Ein Teil des Geltungsbereiches liegt angrenzend zur Advenastraße und umfasst zwei freie Bauplätze, die derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 a Lütken Esch als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen sind. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flächen:
Gemarkung Nienborg Flur 25 Flurstücke 556 teilw., 57 teilw., 58, 863 und 864.
10.02.2022 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |