Gemeinde Heek

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Neue Regelungen für positiv Getestete und Kontaktpersonen nach der ab 01.12.2020 geltenden Verordnung!

Das Land NRW hat eine Verordnung erlassen, die die Corona-Quarantäne-Regelungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger einheitlich regelt. Danach gilt die Quarantänepflicht in den meisten Fällen nunmehr unmittelbar und automatisch. D.h., diese Regelungen ersetzen die bisherigen individuellen Quarantäneverfügungen der Ordnungsbehörde. Sie haben die gleiche rechtliche Wirkung einschließlich des Anspruchs auf Lohnersatz.

Pressemitteilung vom 07.12.2020
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