Hier die wichtigsten Punkte, die in der Quarantäneverordnung geregelt sind:
- Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen einem PCR-Test unterzogen haben, müssen sich bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses in Quarantäne begeben.
- Personen, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, müssen für den Zeitraum von zehn Tagen nach der Testung in Quarantäne begeben. Sie erhalten keine – wie in der Vergangenheit - durch die Ordnungsbehörde erlassene Ordnungsverfügung. Das Gesundheitsamt nimmt jedoch mit der/dem Betroffenen Kontakt auf und klärt die individuellen Quarantäneregelungen. Die Quarantäne endet nach zehn Tagen nur, sofern man mindestens 48 Stunden symptomfrei war. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Quarantäne automatisch, bis über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr auftreten. Eine erneute Testung ist zum Ende der Quarantäne nicht vorgesehen.
- Personen, die mit positiv Getesteten im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls automatisch in Quarantäne. Für diese Haushaltangehörigen dauert die Quarantäne in der Regel 14 Tage. Eine Verkürzung ist nur bei Symptomfreiheit mit einem negativen Test (PCR-Test oder Schnelltest) ab dem 10. Tag möglich. Das Testergebnis ist per E-Mail dem Gesundheitsamt unter quarantaene@kreis-borken.de mitzuteilen. Bei Symptomen ist generell das Kreisgesundheitsamt zu informieren.
- Personen außerhalb des Haushalts der positiv getesteten Person müssen von dieser nach Erhalt des Testergebnisses unmittelbar informiert werden. Diese Kontaktpersonen 1. Kategorie (direkter Kontakt > 15 min., kein Mindestabstand von 1,5 m und ohne Alltagsmaske) begeben sich automatisch ab Kenntnis selbst in Isolation. Diese Personen erhalten von der Ordnungsbehörde eine gesonderte Quarantäneverfügung.
Wer sich nicht an die Quarantäneregeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Regelungen im Überblick (Quarantäne-Übersicht - Schaubild-PDF)
Die Quarantäneverordnung (QuarantäneVO ab 01.12.2020 - PDF-Dokument)
Antwort auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: https://kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/faq/quarantaene/
Weitere Informationen zur Quarantäneverordnung gibt es bei der Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken unter der Rufnummer 02861/681-1616. Montags bis freitags ist sie von 8.30 bis 16 Uhr und samstags von 14 bis 17 Uhr zu erreichen. Detailinformationen stehen zudem im Internet unter https://www.kreis-borken.de/coronavirus-quarantaene bereit.