Den tagesaktuellen Wert können Sie hier einsehen: Dashboard Kreis Borken 7-Tage-Inzidenz (Kreis Borken) und die Einodrnung in die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Mit der neu eingeführten Inzidenzstufe 0 sieht die Coronaschutzverordnung ab 9. Juli nunmehr 4 Stufen vor:
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Stufe 0 |
Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35 |
Stufe 2 Inzidenz 35,1-50 |
Stufe 3 |
Kontakt- |
Keine Beschränkungen
Mindestabstände als Empfehlung |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten |
Außerschulische |
Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen |
ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test |
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test |
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinst- |
Kinder-/ arbeit |
Bei Ferienfrei-zeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des An-gebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr |
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test |
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske |
Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test |
Kultur |
Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
Besuch von
Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08.
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Veranstaltungen
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
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Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin |
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrett-muster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrett-muster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente |
Sport |
Sportausübung ohne Beschränkungen
Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
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Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test
ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität. |
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan |
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitz-plan, ohne pro-zentuale Kapazi-tätsbegrenzung |
Freizeit |
Keine (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test |
Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test
ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Disko-theken auch Innen-bereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept |
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test |
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test |
Einzelhandel |
Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen |
Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte |
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist) |
Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist) |
Messen/ Märkte |
Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt) |
ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-elementen ohne Test |
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig |
Messen und Ausstellungen mit Personen-begrenzung und Hygienekonzept |
Tagungen/ Kongresse |
Keine Beschränkungen |
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test |
außen und innen bis zu 500 Teil-nehmer mit Test |
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Private Veranstaltungen
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Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden. |
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test |
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test |
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Partys |
Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen.
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Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit |
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Große Festveranstaltungen |
Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt) |
ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung |
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Gastronomie |
Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen
Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) |
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test |
Außengastronomie ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) |
Öffnung Außen-gastronomie mit Test und Platz-pflicht
Wegfall Umkreis- |
Beherbergung/ Tourismus |
Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 |
Busreisen ohne |
volle gastronomische Versorgung für private Gäste |
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht aus-schließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen |
Als Anlage finden Sie:
- die aktuelle CoronaSchVO des Landes NRW
- die aktuelle CoronaBetrVO
- die aktuelle CoronaTestundQuarantäneVO
- die aktuelle CoronaeinreiseVO
- Bußgeldkatalog
- Erlass_zur_Impfung_der_Bevoelkerung vom 06.05.2021
- die Allgemeinverfügung gemäß § 28 IfSG
- das Bundesgesetzblatt: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 22. April 2021
Hier finden Sie den Link zu den aktuellen Verordnungen im Zusammenhang mit dem Corona Virus des Landes NRW.
Als Anlage finden Sie außerdem die Impfbescheinigung für folgende Personenkreise:
- Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b CoronaImpfV (enge Kontaktperson zu nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person/schwangeren Person)
- Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson eines Kindes mit Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV
- Bescheinigung des Unternehmens / der Einrichtung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 für bestimmte Berufsgruppen
Folgende Regelungen gelten für die Zeugnisvergabe/Abschlussfeiern vom 03.06.21 - 11.07.21.
(Quelle: https://www.land.nrw/corona)
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.