Innerhalb der eingerichteten Halteverbotszone darf künftig nur noch in den gekennzeichneten Flächen und in Fahrtrichtung geparkt werden. Das Parken in der Halteverbotszone ist auf eine maximale Parkdauer von 3 h (Parkscheibenpflicht) beschränkt und gilt von Montag bis Samstag im Zeitraum von 7 – 20 Uhr, maximal 3 Stunden.
Auch auf dem öffentlichen Parkplatz Ecke Hauptstraße/Burg an der ehemaligen Apotheke darf künftig nur noch montags-samstags in der Zeit von 7 – 20 Uhr maximal 3 h geparkt werden. Auch hier gilt die Parkscheibenpflicht.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Heek wird den ruhenden Verkehr überwachen.