Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Das Gebiet der Gemeinde Heek ist von der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung nur an den drei Hauptverkehrsstraßen Bundesautobahn A 31, Bundesstraße B 70 und L 573 erfasst.
Nähere Informationen und die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier!