Briefwahl ab dem 23.04.2019
Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten:
auf dem klassischen postalischen Weg,
durch persönliche Abholung oder
per Online-Antrag.
Antrag per Wahlbenachrichtigungskarte
Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Füllen Sie den "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" aus und senden Sie ihn an das Wahlamt der Gemeinde Heek, Bahnhofstr. 60, 48619 Heek. Vergessen Sie bitte nicht, die Sendung ausreichend zu frankieren, sonst ist nicht sicher, dass der Antrag das Wahlamt erreicht.
Persönliche Abholung
Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 23.04.2019 bis zum 24. Mai 2019 möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage der Benachrichtigungskarte oder des Personalausweises ausgehändigt. Die Briefwahlunterlagen werden direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen. Die Wahl ist damit erledigt. Sie können die Briefwahlunterlagen aber auch gerne mit nach Hause nehmen, dort ausfüllen und dann wieder zum Wahlamt schicken.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, -Bürgerbüro-, Bahnhofstr. 60, 48619 Heek.
Online-Antrag
Wahlschein hier online beantragen
Öffnungszeiten Wahlamt
montags-freitags:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
montags und donnerstags:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
dienstags und mittwochs:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Die Abholung der Unterlagen für andere ist nur mit Vollmacht möglich.