Die ehrenamtlich Tätigen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in Streitfällen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung sind die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein Wohnsitz in der Gemeinde Heek und die deutsche Staatsbürgerschaft. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber Lebenserfahrung mitbringen, ein allgemeines Urteilsvermögen besitzen und an einer verantwortungsbewussten Teilnahme an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen interessiert sein. Weitere besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Amtszeit beginnt am 01.01.2025 bzw. am 01.04.2025 und dauert fünf Jahre.
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richter,
- Beamtet und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Die formlose Bewerbung ist bis zum 5. Mai 2024 über das unten stehende Formular möglich. Es können nur vollständige Bewerbungen, nach der Reihenfolge des Eingangs, berücksichtigt werden. Über die endgültige Berufung entscheidet der Kreistag des Kreises Borken.