Änderung zur CoronaEinrVO ab 7.10.2020:
- Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach Absatz 3 aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht nach § 2 Absatz 1 Satz 1 ausgenommen.
- Personen, die einen der übrigen Ausnahmetatbestände des § 3 Absatz 4 regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht nach Absatz 1 Satz 1 durch die einmalige Meldung dieses Reiseverhaltens. Ausnahmen sind:
- Personen, die bei der Einreise beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren;
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Volksvertretungender Länder;
- Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten;
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben;
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben:ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten oder von Verwandten ersten und zweiten Grades, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen, Betreuung von Kindern, Beerdigungen und Einäscherungen, die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Die einmalige Meldung dieses Reiseverhaltens erfolgt unter: https://kreis-borken.de/de/service/themen/gesundheit/gesundheit/dienstleistungen-aufgaben/coronavirus-meldung-ueber-einreise-aus-risikogebieten/
Personen, die nach Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (Risikogebiete nach Robert-Koch-Institut), haben unverzüglich nach ihrer Einreise entsprechende Angaben auf der Internetseite Kreis Borken zu machen: https://kreis-borken.de/de/service/themen/gesundheit/gesundheit/dienstleistungen-aufgaben/coronavirus-meldung-ueber-einreise-aus-risikogebieten/
Sie müssen in häuslicher Absonderung verbleiben, bis Sie vom Gesundheitsamt die Rückmeldung bekommen, dass Sie von der Absonderung befreit sind.
Sofern Sie noch Fragen haben, können Sie sich an die Hotline des Kreises Borken wenden: 02861 / 681 - 1616 (montags bis freitags von 08:30 bis 14:00 Uhr und samstags von 14:00 bis 17:00 Uhr)