Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Ausgenommen sind bestimmte Staaten, insbesondere in der EU, bei denen der Personalausweis ausreicht. Welchen Pass / Ausweis Sie für Ihre Reise benötigen, können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter Reiseinformationen erfahren.
Seit dem 1. November 2005 ist in Bundesrepublik Deutschland der elektronische Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Dieser enthält einen Chip in dem die üblichen Passdaten, das biometrische Lichtbild und ab dem 1. November 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke aufgenommen sind. Es handelt sich hierbei nach wie vor um den im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichneten "Europass", der nach einem einheitlichen Muster der EU gefertigt wird. Weitere Informationen zum ePass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.
Dieser Reisepass kann auch für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden. Insbesondere für kleinere Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist jedoch der Kinderreisepass (sh. unten) das geeignete Dokument.
Der ePass besitzt einen Umfang von 32 Seiten. Vielreisende können jedoch einen ePass mit 48 Seiten statt 32 Seiten erhalten. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Grundsätzlich darf jeder Deutsche nur im Besitz eines Reisepasses sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein weiterer ePass (Zweitpass) ausgestellt werden.