Die Grundsteuer ist eine Steuer auf die im Gemeindegebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke.
Bemessungsgrundlage ist ein vom Finanzamt ermittelter Steuermessbetrag auf Basis vom Einheitswert des Grundstücks. Das Finanzamt teilt der Gemeinde den für das Grundstück festgelegten Steuermessbetrag mit. Die Gemeinde wiederum setzt für jedes Jahr den sog. Steuerhebesatz fest. Aus diesen beiden Zahlen wird dann der eigentliche Grunsteuerbetrag durch Multiplikation ermittelt:
Messbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) = Grundsteuerbetrag
Es gibt zwei Arten von Grundsteuern:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
- Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke)
Grundsteuerhebesätze 2023
Grundsteuer A |
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft |
259 % |
Grundsteuer B |
alle anderen Grundstücke |
501 % |