Zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge können außer Betrieb gesetzt werden. Das Auto wird für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt.
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Öffnungszeiten Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können telefonisch selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden!
Parkmöglichkeiten:
direkt am Gebäude
Behindertenparkplatz:
vorhanden
Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge können außer Betrieb gesetzt werden. Das Auto wird für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt.
Die Außerbetriebsetzung kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden. Sofern die u. a. Unterlagen vollständig vorhanden sind, kann eine Außerbetriebsetzung zudem auch bei uns im Bürgerservice vorgenommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug eine Zulassung mit "BOR" Kennzeichen hat oder nicht. Die Außerbetriebsetzung erfassen wir elektronisch und übersenden diese dem Straßenverkehrsamt des Kreises Borken. Anschließend tragen wir einen Vermerk in den KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Beide Papiere erhalten Sie dann wieder zurück. Darüber hinaus werden die Kennzeichen entwertet, d. h. das silberfarbene Siegel des Kreises wird entfernt. Die Zulassungsstelle des Kreises informiert sowohl die zuständige KFZ-Versicherung als auch das Hauptzollamt, welches für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist. Die Informationen der Zulassungsstelle des Kreises Borken zum Thema Außerbetriebsetzung finden Sie unter unten stehendem Link.
Weitere Hinweise
Kreis Borken Fachbereich Verkehr
Burloer Straße 93
46325 Borken
7,50 € je Abmeldung (unabhängig vom Unterscheidungskennzeichen)
§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV