Gemeinde Heek

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Antrag auf Kindergeld

Allgemeine Informationen

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Bestimmte Alleinerziehende und Elternpaare haben zudem möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag.

Die Anträge auf Kindergeld / -zuschlag werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Kindergeld bzw. Kindergeldzuschlag von Personen, die in Heek wohnhaft sind, ist an die Familienkasse in Ahaus zu richten.

Auf den Internetseiten der Familienkasse können Sie das Antragsformular online ausfüllen.

Darüber hinaus halten wir in unserem Bürgerservice Anträge auf Kindergeld bereit und erstellen Ihnen hierzu - sofern von der Familienkasse benötigt - die entsprechende Haushaltsbescheinigung. Sie können den Antrag auch bei uns im Bürgerservice einreichen, wir leiten ihn dann an die Familienkasse weiter.

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