Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Bestimmte Alleinerziehende und Elternpaare haben zudem möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Die Anträge auf Kindergeld / -zuschlag werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.