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Der Amtstechniker Josef Bruns

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In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Juli 1910 entschied man:

„Bewilli-

gung der Kosten für Projektanfertigung in Wichum wurde abgelehnt. Wegen der

Schule in Heek soll erst mit Techniker Laumann verhandelt werden.“

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Da auch offensichtlich für die Projektanfertigung Schulbau Heek kein Geld fließt, so

begibt sich Bruns am 17. August 1910 auf das Amt und gibt bei Herrn Lösing zu Pro-

tokoll:

„Es erschien der Amtstechniker Josef Bruns aus Epe und trug vor:

Ich möchte bitten, den von mir liquidierten Betrag für Anfertigung der Projekte zum

Schulneubau in Heek und Wichum bis Mittwoch den 24. ds. Mts. zur Anweisung zu

bringen, widrigenfalls ich gezwungen bin, klagbar gegen die Gemeinde Heek vorzu-

gehen“

Erst in seiner Sitzung am 14.10.10 beschließt die Gemeindevertretung Heek laut Pro-

tokollbuch

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in Punkt 2 der Tageordnung:

„Versammlung beschloß, dem p. Bruns die

Forderung für Projektanfertigung in Heek ein Betrag von 90 M zu zahlen. Die Forde-

rung für Projektanfertigung des Schulneubaues Wichum soll bezahlt werden, wenn

die Königl. Regierrung das Projekt für brauchbar erklärt. Sofern die Regierung unab-

stellbare Mängel moniert, soll Bruns dieselben für den liquidierten Betrag beseitigen.

Bruns soll ersucht werden, seine gerichtliche Klage vom 4. ds. Mts zurückzuziehen.“

Techniker Bruns nimmt aber die Klage wohl nicht zurück, denn aus der Kostenrech-

nung des Rechtsanwaltes Heisterborg vom 4.11.1910, Prozeßbevollmächtigter des

Klägers (Bruns) gegen die Gemeinde Heek, geht hervor, dass am 31. Oktober 1910

ein Urteil zugunsten des Klägers ergangen ist. Freiherr von Weichs, inzwischen der

Nachfolger des Freiherrn von Dalwigk als Ehrenamtmann, gibt am 12.11.1910 An-

weisung an die Gemeindekasse Heek, den fälligen Betrag zu begleichen.

Im Protokollbuch ist zu dem Ausgang des Prozesses vermerkt, dass sich die Ge-

meindeversammlung noch einmal mit dem Thema

„Zahlung der Kosten für Anferti-

gung von Schulbauprojekten an den Techniker Bruns in Epe“

befasst. Als Ergebnis

der Beratung steht im Protokollbuch:

„Versammlung beschloß gegen das in dieser

Angelegenheit am 31. ds. Mts. ergangene Versäumnisurteil Berufung einzulegen,

falls p. Bruns nicht bereit ist, den gepfändeten Betrag von 86,58 M der Gemeinde zu

erstatten. Im übrigen soll es bei dem Beschlusse vom 14. Oktober 1910 Ziff 2 sein

Bewenden behalten.“

Was es mit dem gepfändeten Betrag von 86,58 auf sich hat, ist aus der vorliegenden

Aktenlage nicht ersichtlich. Man darf nun aber davon ausgehen, dass es nicht zu

einer Berufung kommt, wahrscheinlich hat Bruns den Betrag zurückerstattet, denn es

heißt im letzten Aktenvermerk auf dem Blatt, auf dem Lösing die Forderung des

Technikers Bruns zur Zahlung aufgenommen hat:

„Dem p. Bruns ist inzwischen der Betrag von 75 M gezahlt worden, daher als erledigt

z. d. A.

31./12. 10. D. c. E. A. Frhr. v.W.“

Damit ist die leidige Auseinandersetzung über die Zahlung der Sondervergütung für

die Schulbauprojekte abgeschlossen.