heek_journal - page 14

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Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Bezirksregierung am
05.10.2016 genehmigt; Ende November 2016 wurde die Änderung im Amtsblatt ver-
öffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Gemeinde
bei der Ausweisung der Windkonzentrationszonen aufgrund der deutlich befürwor-
tenden Vorgaben der Regionalplanung sowie der ergangenen Rechtsprechung sehr
eingeschränkt war.
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen für die einzelnen Windkonzentrationszonen
folgende Genehmigungsanträge vor:
Windkonzentrationszone 1- Wext
Errichtung einer ENERCON E 115 mit einer Nennleistung von 3.000 kW (Gesamthö-
he: 206 m; Rotordurchmesser: 115 m; Nabenhöhe: 149 m)
Errichtung einer ENERCON E 115 mit einer Nennleistung von 3.000 kW (Gesamthö-
he: 191 m; Rotordurchmesser: 115 m; Nabenhöhe: 134 m)
Errichtung einer SENVION Typ 3,4 mit einer Nennleistung von 3.400 kW (Gesamt-
höhe: 200 m; Rotordurchmesser: 122 m, Nabenhöhe: 139 m)
Windkonzentrationszone 2 – Wichum
Errichtung von 2 ENERCON E 141 mit einer Nennleistung von jeweils 4.200 kW
(Gesamthöhe: 229 m; Rotordurchmesser: 141 m, Nabenhöhe: 159 m)
Errichtung einer ENERCON E 115 mit einer Nennleistung von 3.000 kW (Gesamthö-
he: 206 m; Rotordurchmesser: 115 m; Nabenhöhe: 149 m)
Windkonzentrationszone 4 – Ahle-Süd
Errichtung von zwei ENERCON E 82 mit einer Nennleistung von 2.300 kW (Gesamt-
höhe: 206 m; Rotordurchmesser: 115 m; Nabenhöhe: 149 m)
Die beantragten Windenergieanlagen haben eine Gesamtleistung von 25.400 kW.
Hierdurch können ca. 16.000 Haushalte mit Strom versorgt werden. Derzeit kann
davon ausgegangen werden, dass der Kreis Borken als Genehmigungsbehörde noch
in diesem Jahr die Baugenehmigungen erteilt. Die Investoren haben angekündigt, im
nächsten Jahr mit den Baumaßnahmen zu beginnen.
In der Windkonzentrationszone 5 – Donseler Feld sollen voraussichtlich zwei Wind-
kraftanlagen des Herstellers Vestas errichtet werden. Diese haben eine Nennleistung
von jeweils 3.450 kW. Eine Genehmigung wurde bisher nicht beantragt, so dass wei-
tere Einzelheiten nicht vorliegen.
Bürgerbeteiligung und Energiegenossenschaft
Die Stadt Ahaus, die Gemeinde Heek und die Gemeinde Legden sind auch weiterhin
bestrebt, dass in den Windvorrangzonen ausschließlich Bürgerwindparks errichtet
werden, die von einzelnen Windparkgesellschaften betrieben werden. Kernidee des
Bürgerwindparks ist es, neben der Förderung der regenerativen Energie auch die
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