Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Die nächste Landtagwahl in NRW findet am Sonntag, dem 14. Mai 2017, statt.
Wer darf wählen?
Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetztes der das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis der Gemeinde Heek eingetragen oder im Besitz eines Wahlscheines des Wahlkreises 78 - Borken II ist.
Wahlbenachrichtigung und Möglichkeit der Briefwahl
Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 22. April 2017 ihre Wahlbenachrichtigung. Nach Zugang der Wahlbenachrichtigung besteht auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierfür wird im Rathaus der Gemeinde Heek wieder ein Briefwahlbüro eingerichtet. Die persönliche Briefwahl im Rathaus der Gemeinde Heek ist erst ab Mittwoch, 19. April 2017, möglich.
Parallel dazu können die Briefwahlunterlagen auch wieder per Internet beantragt werden.
Briefwahlunterlagen online beantragen
Hier können Sie die Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl am 14.05.2017 online beantragen.
Zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen benötigen Sie die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte!
Zur Wahlscheinbeantragung klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Anweisungen auf der Seite.
Alternativ können Sie durch die Nutzung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung die Eingabe Ihrer persönlichen Daten sparen.
Bitte klicken Sie hier, um zur Wahlscheinbeantragung zu gelangen.
Der Service Wahlschein-Online steht vom 13. April 2017 bis zum 10. Mai 2017 um 16 Uhr zur Verfügung.
Der Antrag selbst wird vom Wahlamt geprüft und unverzüglich bearbeitet und die entsprechenden Wahlunterlagen verschickt.