Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Familienfreundliches Leben und Wohnen in Heek
Heek bietet seinen Bewohnern eine hohe Lebensqualität im ländlichen Raum. Die typische Münsterländer Parklandschaft mit Wallhecken, Wiesen und Feldern umrahmt die Ortsteile der Gemeinde Heek. Zwischen Heek und Nienborg fließt die Dinkel und teilt die Gemeinde in die beiden prägenden Ortsteile. Die Dinkel ist ca. 8 m breit und bietet Anglern einen idealen Platz zum Fischen. Ebenso lädt das Ufer des Gewässers zum Spazieren und Relaxen ein. Charakteristisch für diese natur belassene Dinkelbachlandschaft sind auch die Dinkelwiesen als Feuchtbiotop mit einheimischer Fauna und Flora.
In beiden Ortsteilen finden Sie großzügig bemessene, aber trotzdem noch bezahlbare Baugrundstücke. Der Quadratmeterpreis eines Grundstücks liegt je nach Lage zwischen 50 und 100 €. In der Gemeinde Heek sind Grundstücksgrößen von über 600 m² an der Tagesordnung, so dass jedes Grundstück ausreichende Freiflächen zur Verfügung hat. Unsere Baugebietsflächen werden durch öffentliche aber auch private Initiativen zur Einbindung in die Landschaft durchgrünt. Wir besitzen überwiegend dorftypische Siedlungsstrukturen und Gebäudeformen, große Vorgärten mit begrünten und gut ausgebauten Spielstraßen. Es liegt eine fußläufige Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtung wie bspw.: der Weg zur Schule, zum Kindergarten und zu Lebensmittel- und Fachgeschäften vor. Unser Ort ist durchzogen mit separaten Fahrradtrassen. Ortsnahe und gut ausgestattete Spielplätze bieten den Kindern die Möglichkeit der Bewegung und dem Spielen mit Gleichgesinnten.
Hinweise beim Kauf eines Grundstückes von der Gemeinde Heek
Die Kosten des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer trägt grundsätzlich der Käufer. In der Regel wird im Kaufvertrag ein Zeitraum vereinbart, in dem die Gründstücke mit einem gebrauchsabnahmefähigen Wohnhaus bebaut werden müssen sowie die Fundamentierung bzw. die Kellergeschossdecke fertig zu stellen ist. Weiterhin wird zwischen den Parteien vereinbart, dass der Käufer das errichtete Wohnhaus für eine bestimmte längere Zeit selbst bewohnt.
Eine Finanzierungszusage einer deutschen Bank sowie die Kaufpreiszahlung ist in der Regel Voraussetzung um mit der Errichtung des Wohnhauses zu beginnen. Sollte gegen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verstoßen werden, ist vom Käufer ein Teil des Grundstückskaufpreises an die Gemeinde Heek nachzuentrichten.
Gerne beraten wir Sie bzgl. der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Möglichkeiten der Bebauung auf Ihrem favorisierten Grundstück. Kontaktieren Sie die Gemeinde Heek telefonisch oder per Email.