Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
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Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1.5.1993 sind bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen (im Wesentlichen Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) diese der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu unterziehen (§ 21 BNatSchG).
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gilt somit auch für den im Jahr 2001 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Nr. 55 Hoffstätte. Der Bebauungsplan lässt die Bebauung von Flächen zu, die bis dahin zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt waren. Durch die Erschließung der Flächen mit Kanalisation und Straßen und der Möglichkeit die Flächen mit Einfamilienhäusern zu bebauen, ist ein ökologischer Eingriff entstanden, der auszugleichen ist.
Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.
Um nicht auf den einzelnen Baugrundstücke Anpflanzungen vorschreiben und durch die Bauherren umsetzten zu müssen, setzt der Bebauungsplan eine größere Fläche für den Ausgleich in Natur und Landschaft im südwestlichen Bereich des Plangebietes am Wald fest.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungen sollen spätestens mit Verwirklichung des Eingriffes umgesetzt werden. Da der gesamte Geltungsbereich des Planes erschlossen ist, wird nunmehr die Anpflanzung durchgeführt.
Die Ausgleichsfläche dient dem gesamten Plangebiet mit den Straßen:
Die Art des ökologischen Ausgleichs wird im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung mit den zuständigen Behörden abgestimmt und im Bebauungsplan festgesetzt, der als gemeindliche Satzung beschlossen wurde.
Für die festgesetzte Fläche ist ein naturnaher Waldrand mit Krautsaum und Sträuchern vorgesehen. Um die Neuanpflanzung vor Wildverbiss zu schützen und Grünschnittablagerungen unmittelbar nördlich und westlich der Ausgleichsfläche zu verhindert, wird ein 1,50m hoher Knotengeflechtzaun rund um die Anpflanzung errichtet. Der Weg entlang des Waldes bleibt erhalten. Das Pättken von der Straße Zum Tannenkamp zum Kreuzweg ebenso.
Da der Ausgleich nicht in den Privatgärten, sondern auf einer öffentlichen Fläche realisiert wird, ist die Gemeindeverwaltung für die Realisierung zuständig. Die Kosten können die Kommunen nach dem Verursacherprinzip auf die Bauherrschaften im Geltungsbereich des Plangebietes umlegen (§ 135a BauGB). Nach Fertigstellung der Maßnahme erhalten alle Anwohner des Baugebietes Hoffstätte einen Beitragsbescheid.