- Es wurde eine Innovationsklausel eingeführt, die besagt, dass im Rahmen des Multi-Barrieren-Systems zur Verhinderung von Infektionen gemäß § 2b Absatz 1 anstelle einer Lüftung mit Frischluft auch innovative Techniken der Luftfilterung zum Einsatz kommen kann, wenn deren ausreichende Wirksamkeit bezogen auf die betreffenden Räumlichkeiten wissenschaftlich plausibel belegt ist.
- Außerschulische Bildungsangebote: Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in festen Gruppen bis zu 30 Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands zulässig, sofern dieeinfache Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt ist.
- Zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen.
- Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) sind weiterhin nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-,Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) und mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig; Neu: abweichende Teilnehmergrenzen gelten gemäß § 15a bei erhöhter 7-Tages-Inzidenz in der Kommune des Veranstaltungsortes. Die Feste sind den nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden drei Werktage vor dem Termin schriftlich anzuzeigen (Inhalte siehe Verordnung § 13 Abs. 5). Die zuständige Behörde kann die Einhaltung jederzeit überprüfen und die Veranstaltung bei Verstoß gegebenenfalls abbrechen.
- Für Beerdigungen gelten die Anzeigepflichten nach Absatz 5 entsprechend.
- Weitere regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen in § 15a
- Es besteht ein Bußgeldtatbestand, wenn entgegen § 2a Absatz 1 als anwesende Person (Gast, Mieter, Teilnehmer, Besucher, Kunde, Nutzer usw.) oder in Verbindung mit § 13 Absatz 5 Satz 4 als voraussichtlicher Teilnehmer unrichtige Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) angibt.
Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“
- Neue Regelungen zur Durchführung von Weihnachtsmärkten
- Unterscheidung Innen/Außengastronomie hinsichtlich Sitzplatzpflicht