Das Ministerium des Inneren hat mit Runderlass darum gebeten, von dem Probealarm abzusehen. Als Begründung wird angeführt: angesichts der Sorge der Bevölkerung vor einer Verbreitung des CoronaVirus (COVID-19) wird erwartet, dass es durch einen Probealarm zu Missverständnissen und einer Verunsicherung in der Bevölkerung kommen könnte. Dem soll durch das Aussetzen des Probealarms vorgebeugt werden.