Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, hat im Kreis Borken die Marke 35 überschritten. Damit ist die "Gefährdungsstufe 1" nach der am 17.10.2020 bekanntgegebenen Coronaschutzverordnung des Landes erreicht.
Der Kreis Borken hat deshalb dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ feststellt. Damit gelten ab Sonntag, 18. Oktober, 0 Uhr die entsprechenden Landesvorgaben.
Dies sind insbesondere:
- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind nicht zulässig
- an Festen außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober)
- an Sitz- und Stehplätzen bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen gilt Maskenpflicht
- besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern
Quelle: https://www.land.nrw/