Gemeinde Heek

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Coronaschutzverordnung - Änderung ab 17. Oktober 2020, Strengere Regelungen

Die Coronaschutzverordnung wurde überarbeitet. Weiter wurde für den Kreis Borken die Gefährdungsstufe 1 nach der Coronaschutzverordnung erreicht.

Der Kreis Borken erlässt Allgemeinverfügung nach Erreichen des Inzidenzwertes von 35.

Pressemitteilung vom 19.10.2020
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