Im Erlass vom 13.03.2020 heißt es, grundsätzlich sei "auch in den Fällen von Veranstaltungen unter 1 000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern davon auszugehen, dass keine Schutzmaßnahmen getroffen werden können, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv sind, als die Veranstaltung nicht durchzuführen. Das Auswahlermessen der zuständigen Behörden reduziert sich damit regelmäßig dahingehend, dass nur die Absage oder zeitliche Verschiebung bis zur Änderung der Gefährdungslage und Aufhebung der angeordneten Maßnahmen in Betracht kommt."
Der Bürgermeister hat heute Nachmittag alle in Frage kommenden Gaststätten diesbezüglich informiert.
Wir raten allen Bürgerinnen und Bürgern, unnötige Kontakte, insbesondere in engen, geschlossenen Räumen zu vermeiden. Insbesondere, wenn man sich krank fühlt, sollte man zu Hause bleiben. Beachten Sie bitte unbedingt die Hygieneregeln. Infos dazu gibt es zum Beispiel unter www.infektionsschutz.de.