Gemeinde Heek

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Auch private Osterfeuer müssen ausfallen

Die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 und der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) vom 22.03.2020 haben zur Folge, dass sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt sind und soziale Kontakte über die Kernfamilie hinaus einzustellen sind. Dies betrifft auch das traditionelle Abbrennen aller Osterfeuer im gesamten Gemeindegebiet.

Pressemitteilung vom 25.03.2020
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