Auch private Osterfeuer müssen ausfallen
Die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 und der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) vom 22.03.2020 haben zur Folge, dass sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt sind und soziale Kontakte über die Kernfamilie hinaus einzustellen sind. Dies betrifft auch das traditionelle Abbrennen aller Osterfeuer im gesamten Gemeindegebiet.
Das öffentliche Osterfeuer im Ortsteil Heek/Bült wurde am heutigen Tag durch das Ordnungsamt und den Bauhof angezündet und brannte kontrolliert und einsam ab.
Für private Osterfeuer gilt generell, dass diese nur nach der geltenden Allgemeinverfügung vom 10.03.2016 als Schlagabraum bis zum 15.04.2020 verbrannt werden dürfen. Dies ist durch den entsprechenden Vordruck mindestens 14 Tage vor beabsichtigtem Abbrennen dem Ordnungsamt anzuzeigen
Pressemitteilung vom 25.03.2020 zurück