Überblick und Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen ab 24.04.2021. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken greift die „Bundesnotbremse“ ab Samstag (24.04.2021) wie folgt, weil hier die „7-Tage-Inzidenz“ von 100 bereits seit einigen Tagen überschritten ist:
Allgemeine Regelungen bei einer Inzidenz über 100:
- Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushaltes und eine weitere Person teilnehmen. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu beruflichen Zwecken oder zur Versorgung von Tieren darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
- Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden.
Regelungen für Geschäfte und andere Einrichtungen bei einer Inzidenz über 100:
- Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Museen, Ausstellungen u. ä. müssen schließen.
- Weiterhin ist die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote untersagt.
- Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel.
- Möglich ist im Kreis Borken derzeit auch „Termin-Shopping“ mit Maske unter Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Testergebnisses - dies allerdings nur bis zu einer „7-Tage-Inzidenz“ von maximal 150.
Regelungen für die Schulen:
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Würde die „7-Tage-Inzidenz“ im Kreis Borken an drei Tagen hintereinander über 165 steigen, wäre ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht untersagt und alle müssen von zuhause aus lernen (Distanzunterricht). Abschlussklassen und besondere Förderschulen sind davon ausgenommen.
Als Anlage finden Sie:
- die aktuelle CoronaSchVO des Landes NRW
- die aktuelle CoronaBetrVO
- Allgemeinverfügung gemäß § 28 IfSG
- die aktuelle CoronaTestundQuarantäneVO
- das Bundesgesetzblatt: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 22. April 2021
Den tagesaktuellen Wert können Sie hier einsehen: Dashboard Kreis Borken 7-Tage-Inzidenz
Hier finden Sie den Link zu den aktuellen Verordnungen im Zusammenhang mit dem Corona Virus des Landes NRW.