Die CoronaSchVO wurde mit nachstehenden wichtigsten Fakten geändert:
- Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum sind ab dem 30.05.2020 erlaubt, auch wenn diese Personen nicht miteinander verwandt sind oder nicht ausschließlich aus max. zwei verschiedenen Haushalten kommen.
- Kontaktsport im Freien mit bis zu 10 Personen ist erlaubt.
- Die bisherigen Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m bleiben erhalten.
- Die Anlage zur CoronaSchVO NRW (Hygiene und Infektionsstandards) wurde ebenfalls angepasst bzw. ergänzt.
Die Verordnung gilt bis zum 15.06.2020