Wichtige Änderungen sind:
- Standesamtliche Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind auch mit Gästen , die nicht zum Personenkreis des § 1 Abs. 2 CoronaSchVO gehören, zulässig, wenn die Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m eingehalten werden und insbesondere ein direkter Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.) vermieden wird. Unter Beachtung dieser Regelung umfasst die Zulässigkeit sowohl die Trauzeremonie als auch das Zusammentreffen vor dem Ort der Trauung.
- Das Grillen im öffentlichen Raum bleibt weiterhin untersagt. Das Picknicken hingegen ist im öffentlichen Raum erlaubt.
- Bildungsveranstaltungen in Schulen sind nun grundsätzlich wieder möglich.