Ansicht Süd-OstenAnsicht Nord-Osten
Die Gemeinde Hek ist Eigentümer des bebauten Gründstücks an der Brinkstraße 6. Bei diesem Objekt handelt es sich um ein Grundstück (Flurstück 289) mit einer Größe von 343m². Das Wohnhaus steht derzeit leer. Das genaue Baujahr ist nicht bekannt, die Gebäude dürften jedoch in ihrem Ursprung Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut worden sein.
Lageplan Gemeinde HeekKatasterplan
Kaufinteressenten wird die Möglichkeit gegeben, sich unter Angabe eines Kaufpreises für das Objekt zu bewerben, bzw. ein Kaufangebot abzugeben. Vom Käufer sind übliche Nebenkosten, wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer etc. zu übernehmen.
Interessenten wird eine Ortsbesichtigung empfohlen. Mit dem einzureichenden Kaufangebot ist ebenfalls zu beschreiben, wie das Gebäude zukünftig genutzt werden soll bzw. wie das Grundstück bebaut werden soll.
Die Angebote sind bis zum 01.03.2019 schriftlich an die Gemeinde Heek, Bahnhofstraße 60, 48619 Heek, zu richten. Eine Entscheidung über die Vergabe trifft der Rat in nicht öffentlicher Sitzung.
Bei ergänzenden Fragen richten Sie sich gerne an den Fachbereich 4 - Bauen, Planen und Verkehr, der Gemeinde Heek: