Bis zu 200.000 € kann die LEADER-Region AHL im Jahr 2020 zusätzlich zu den LEADER-Mitteln zur Verfügung stellen. Möglich geworden ist dies durch den 2019 in Kraft getretenen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bundes und einer darauf basierenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit soll das Thema Regionalentwicklung in Ahaus, Heek und Legden noch stärker an die Basis gebracht werden. Trotzdem ist auch das Regionalbudget nicht ganz frei von formalen Auflagen. Doch diese sind für die Zuwendungsempfänger in der Region gar nicht so stark zu spüren: Die Abwicklung von Projekten erfolgt beim Regionalbudget in erster Linie zwischen als Region AHL und den Vereinen und Einrichtungen vor Ort, die ein Projekt beantragen.
Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind übersichtlich: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu muss ein Förderantrag an das Regionalmanagement der LEADER-region im Bewerbungszeitraum gerichtet werden – dieser endet am 31. März. Einzelne Projekte dürfen insgesamt nicht mehr als 20.000 € brutto kosten und sollten v.a. investiv sein. Aus allen bis Ende März eingegangenen Anträgen wählt die LEADER-Region dann die besten aus – denn das Gesamtbudget im Förderprogramm ist schließlich begrenzt. Gehen mehr Anträge ein als Budget vorhanden ist, muss eine qualitative Auswahl stattfinden. Bevorzug gefördert werden sollen Kleinprojekte, die vor allem wichtige Anschaffungen, z.B. für Vereine oder andere Einrichtungen mit einem gewissen öffentlichen Anspruch, abdecken. In jedem Falle ist es wichtig, dass der Benefit für die Region und ihre Menschen möglichst groß ist.
Die Projekte, die den Zuschlag schließlich erhalten, können voraussichtlich ab Mai in die Umsetzung gehen und müssen bis Ende November umgesetzt und abgeschlossen werden. Gefördert werden die Maßnahmen mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst vorfinanziert werden.
In einigen Regionen in Nordrhein-Westfalen wurden quasi als „Testballon“ 2019 erste Kleinprojekte auf diese Weise gefördert, die Nachfrage dort war entsprechend groß, die Antragsteller zeigten sich im Nachgang sehr zufrieden: Das Regionalbudget biete schnelle und verhältnismäßig bürokratiearme Unterstützung für diejenigen, die sich sonst womöglich notwendige Anschaffungen nicht hätten leisten können. Und genau hier sieht die Region Ahaus-Heek-Legden auch das Besondere an diesem Programm: Eine hohe Förderung, ein relativ geringer Aufwand und eine zielgerichtete, zeitnahe Umsetzung sollen dafür sorgen, dass die positiven Effekte des Regionalbudgets ganz schnell zu sichtbarer Wirkung in der Region führen. Und diese Sichtbarkeit von Förderung wird auch ganz direkt vom LEADER-Verein unterstützt: nicht nur durch personelle Beratung und Unterstützung vom Regionalmanagement, sondern auch ganz handfest mit Geld, denn 10 % der Fördermittel spendiert der LEADER-Verein und unterstützt damit ganz direkt jeden Antragsteller.
Mehr Informationen und Downloads rund um das Regionalbudget, zu LEADER und über die Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden finden sich im Internet unter https://leader-ahl.de/regionalbudget/ und bei Twitter unter twitter.com/LEADER_AHL.