Demnach sind soziale Kontakte über die Kernfamilie hinaus einzustellen, so NRW-Ministerpräsident Laschet. In einer Pressekonferenz informierte er, dass „Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen verboten sind.“ Ausnahmen bilden berufliche oder familiäre Gründe, der ÖPNV oder Beerdigungen. Dies gilt zunächst bis zum 19. April 2020.
Laschet bezeichnete das Kontaktverbot als „zielgerichteter, verhältnismäßiger und besser vollziehbar“ als Ausgangsbeschränkungen.