Sofern die Holzmenge in diesem Jahr aufgrund der Anzahl der Bewerbungen nicht ausreicht, erfolgt eine Berücksichtigung in den kommenden Jahren.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich für das Auf-dem-Stock-Setzen von gemeindlichen Hecken zu bewerben. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt in den kommenden Jahren erfolgen. Ein Anspruch auf Zuteilung besteht hierbei nicht.