Die Coronaschutzverordnung wurde zum 07.07.2020 dahingehend geändert, dass Großveranstaltungen bis zum 31.10.2020 untersagt sind.
Maskenpflicht und die 10-Personen-Regelung als auch die allgemeine Abstandsregelungen von 1,5 m gelten fort. Auch die Regelungen zu Veranstaltungen, Gastronomie und Sport gelten unverändert weiter.