Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- § 13 Absatz 5 (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) wurde angepasst:
- § 15a (Regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehe) wurde angepasst:
- Anpassung § 10 Absatz 1: Der Betrieb von Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sind ebenfalls untersagt.