Gemeinde Heek

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Änderung der CoronaSchVO ab 11.05.2020:

Die vom Land NRW geänderte CoronaSchVO  tritt ab dem 11.05.2020 in Kraft. Änderungen zu den bereits angekündigten Lockerungen werden insbesondere für den Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbissen oder auch (Eis-)Cafés konkretisiert.

Meldung vom 09.05.2020Letzte Aktualisierung: 11.05.2020
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