Erklärung über Einkünfte und Aufwendungen
bei Haus- und Wohnungseigentum
(Rentabilitätsberechnung)
Behörde
Aktenzeichen/Kunden-Nr.
Lage des Grundstücks (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
Grundbuchamt, Blatt
Eigentümer/in (Namen, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
Bei Mieteigentum: Anteil in %
Haus bzw. Wohnung bezugsfertig seit
Gesamtfläche der gewerblichen Räume in m2
Anzahl der Garagen
Gesamt-
wohnfläche in m2

1. Angaben über die eigene Wohnung, falls im selben Haus wohnhaft

3.1
3.2
3.3
3.4
Schuldsumme
Anfangsschuld
Betrag in Euro
Restschuld

Betrag in Euro
Tilgung/Leibrente

Betrag jährlich
Zinsen

Betrag jährlich
Gläubiger

3. Belastungen (ggf. besondere Anlage)

2.1 Wohnungen

Familienname, Vorname des Mieters/der Mieterin

2.2 Möblierte Wohnungen und Zimmer

2.3  Gewerbliche Räume

(Familienname, Vorname des Mieters bzw. Pächters, Art der Nutzung)

Sonstige Teile des Haus- und Wohnungseigentums

(Garagen, Vermietung von Reklameflächen usw.)
Jahresroheinnahmen (Summe 2)
Summe
Größe
Miete ohne Nebenkosten Betrag jährlich
der Wohnung
m2
Anzahl
Monatliche Mietforderung
Jahreseinkünfte
Betrag
Betrag
Summe 2.1
Jahreseinnahmen
Betrag
Summe 2.2
Jahreseinnahmen
Betrag
Summe 2.3
Jahreseinnahmen
Betrag

2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

möblierte
Zimmer
möblierte
Wohnung
Leer-
zimmer
1.2  Wohnfläche

in m2
1.1  Anzahl der Wohnräume
1.3  Anteil an der Gesamtnutzfläche in %
1.4  Wohngeld/Aufwendungshilfen

Betrag in Euro
1.5  Mietwert (m2 x Betrag x 12)

Betrag in Euro
Bestell-Nr.  400 411 1108 001_0504
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Wappen der Gemeinde
Schuldzinsen (siehe Ziffer 3.4)
Dauernde Lasten
Öffentl. Abgaben, Versicherungsbeiträge (soweit nicht auf Mieter umgelegt):
Grundsteuer
Straßenreinigung
Müllabfuhr
Betrag
Betrag
Betrag
Kanal-
Feuer-, Sturm-, Wasserver-
benutzungsgebühr
sicherung für den Grundbesitz
Sonstiges
Betrag
Betrag
Betrag
Nachgewiesene höhere Aufwendungen laut Anlage
Pauschale (1% der Jahresroheinnahme)
Nachgewiesene höhere Aufwendungen laut Anlage

Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

A
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Unter-
vermietung/Gewerb-
liche Räume
Ausgaben nicht vermögens-
bildender Art
Ausgabe für die eigene Wohnung an Gesamtwohnfläche
Betrag jährlich

(Spalte C abzüglich
Spalte F)
Gesamt
Betrag (2.1)
Betrag  (2.2, 2.3)
Betrag jährlich
Betrag (4)
Betrag (1.3 von Spalte C)
Betrag jährlich
+
Ich versichere hiermit die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorstehenden Angaben und werde Änderungen jeweils umgehend und
unaufgefordert mitteilen. Die unter Ziffer 3 aufgeführten Belastungen wurden ausschließlich für den Bau bzw. die Instandsetzung des
Hauses aufgenommen.
Zu allen Angaben sind die notwendigen
Nachweise vorzulegen!
Zusammen
Betrag jährlich
4. Ausgaben, soweit sie nicht vermögensbildend sind
Sonstige Ausgaben (bitte erläutern)
Unterschrift des Eigentümers/der Eigentümerin
Festgestellt

   Wird von der Behörde ausgefüllt  

Anrechenbares Einkommen bzw. Verlust  
Betrag monatlich

Berechnung der Aufwendungen für die eigene Wohnung

Auf die eigene Wohnung entfallende Ausgaben
Wohngeld
bzw.
Aufwendungshilfe
werden anerkannt in Höhe von
werden darlehens-weise anerkannt
Betrag jährlich

(Spalte K plus Spalte L)
Vermögensbildende Ausgaben
werden nicht anerkannt
Betrag (Spalte E)
Betrag (1.4)
Betrag
Betrag
Anzuerkennende Aufwendungen 
Betrag monatlich
Summe 4
Betrag
Erhaltungsaufwand (keine Verbesserung). Soweit nicht höherer Aufwand nachgewiesen wird, können von der Gesamtsumme der Jahresroheinnahmen und dem Mietwert der eigenen Wohnung abgesetzt werden:

 

Aufwendungen zur Bewirtschaftung des Haus- und Wohnungseigentums (z.B. Kosten für die Wartung der Heizung, Schornsteinfeger, Fahrstuhl, Wasser, Flurbeleuchtung o.ä., soweit nicht auf Mieter umgelegt). Wenn nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden, 1% der Jahresroheinnahmen und des Mietwertes der eigenen Wohnung.

B
C
D
E
F
G
=
Gesamt
-
=
-
=
H
I
J
K
L
M
Gesamt
Betrag jährlich
15% bei Bezugsfähigkeit
vor dem 01.01.1925
10 % Bezugsfähigkeit
nach dem 31.12.1924
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