Anlage I/2 zu VV BauPrüfVO
An die untere Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
Einfaches Baugenehmigungsverfahren
(Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung gemäß § 60 BauO NRW 2018)
Bauherrschaft (§ 53 BauO NRW 2018)
Name, Vorname, Anschrift
(§ 53 Absatz 3 BauO NRW 2018)
Entwurfsverfassende (§ 54 Absatz 1 BauO NRW 2018)
Name, Vorname (§ 67 Absatz 3 BauO NRW 2018)
Mitgliedsnummer der Architekten- oder Ingenieurkammer des Landes
Baugrundstück
Ort, Straße, Hausnummer, gegebenenfalls Ortsteil
Bezeichnung des Vorhabens
Bindungen für Beurteilung des Vorhabens
Gebäudeklassen (§ 2 Absatz 3 BauO NRW 2018):
Das Bauvorhaben bedarf einer
Hinweis: Der Antrag ist hinreichend bestimmt auf separater Anlage schriftlich zu begründen.
Bei Vorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018)
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Die erforderlichen Bauvorlagen sind beigefügt:
(Einem Antrag auf Vorbescheid sind nur die für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen beizufügen.)
Lageplan/amtlicher Lageplan (§ 3 BauPrüfVO; Anforderungen an Planersteller/in sind zu beachten)
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 3 Absatz 2 BauPrüfVO)
(nur im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach BauGB)
Beglaubigter Auszug aus der Flurkarte (§2 Absatz 2 BauPrüfVO)
(nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches; Auszug nicht erforderlich bei
Vorlage eines amtlichen Lageplanes)
Auszug aus der amtlichen Basiskarte 1:5000 (§2 Absatz 3 BauPrüfVO)
(nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches)
Bauzeichnungen (§ 4 BauPrüfVO)
Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck (§ 5 Absatz 1 BauPrüfVO)
Bei Gebäuden: Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 (§ 6 Nummer 1 BauPrüfVO) oder
Bescheinigung zusammen mit dem Nachweis des Schallschutzes, soweit erforderlich aufgestellt oder geprüft durch eine/einen staatlich anerkannte/n Sachverständigen
Betriebsbeschreibung für gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe auf amtlichem
Vordruck (§ 5 Absatz 2 oder 3 BauPrüfVO)
Bei Gebäuden, für die landesdurchschnittliche Rohbauwerte je m³ Bruttorauminhalt nicht festgelegt sind,
die Berechnung der Rohbaukosten einschließlich Umsatzsteuer (§ 6 Nummer 1 BauPrüfVO) oder
Bei der Änderung von Gebäuden oder bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind, ist die voraussichtliche Herstellsumme einschließlich Umsatzsteuer gemäß Tarifstelle 2.1.3 AVerwGebO NRW in einer separaten Anlage zwingend aufzuführen.
Erhebungsbogen für die Baustatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz
Anlage I/2 zu VV BauPrüfVO
Einfaches Genehmigungsverfahren
Die/Der bauvorlagenberechtigte(*) Entwurfsverfassende:
Zusätzliche Bauvorlagen für Sonderbauten, die nicht in § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 aufgeführt sind
Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben (§ 12 BauPrüfVO)
Spätestens mit Anzeige des Baubeginns werden gemäß § 68 Absatz 2 BauO NRW 2018 eingereicht:
Bescheinigung zusammen mit dem Nachweis des Wärmeschutzes, soweit erforderlich aufgestellt oder geprüft durch eine/n staatlich anerkannte/n Sachverständige/n
Bescheinigung zusammen mit dem Nachweis der Standsicherheit, soweit erforderlich aufgestellt oder geprüft durch eine/n staatlich anerkannte/n Sachverständige/n
Die Bescheinigung einer/eines staatlich anerkannten Sachverständige/n, dass das Vorhaben den Anforderungen des Brandschutzes entspricht (gilt für Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Garagen mit einer Nutzungsfläche über 100 m² bis 1000 m²)
Abweichend von Nr. 10.1 wird - soweit erforderlich - eine Prüfung durch die Bauaufsichtbehörde beantragt für:
den Nachweis der Standsicherheit
den Nachweis des Schallschutzes
den Nachweis des Wärmeschutzes
Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG
(*) Nach Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer/einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassenden unterschrieben sein (§ 67 Absatz 1 BauO NRW 2018). In den Fällen des § 67 Absatz 2 BauO NRW 2018 ist eine Bauvorlageberechtigung nicht erforderlich.
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.
Erklärung der/des Entwurfsverfassenden (§ 68 Absatz 4 Satz 2 BauO NRW 2018):
Ich erkläre hiermit, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.