Beseitigung § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018
Anlage I/6 zur VV BauPrüfVO
An die untere Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
Ort, Straße, Hausnummer, gegebenenfalls. Ortsteil
Genaue Bezeichnung des Beseitigungsvorhabens
Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
Bauherrschaft (§ 53 BauO NRW 2018)
Berechtigte Person (§ 54 Absatz 4 BauO NRW 2018)
(§ 53 Absatz 3 BauO NRW 2018)
Mitgliedsnummer der Architekten- oder der Ingenieurkammer des Landes
nicht freistehend 3, 4 oder 5
Sonstige Anlagen über 10 m
ein Auszug aus der Flurkarte (§ 2 Absatz 2 BauPrüfVO) mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist
Nachweis durch berechtigte Person ist beigefügt (§ 62 Absatz 3 Satz 4 BauO NRW 2018)
Hinweis: Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die oder den qualifizierte/n Tragwerksplaner/in zu überwachen (§ 62 Absatz 3 Satz 5 BauO NRW 2018).
Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetzt
Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG