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Orangene Parkerleichterung - Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Details

Die orangene Parkerleichterung gestattet verschiedene Berechtigungen.

Ein orangefarbener Parkausweis berechtigt nicht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen (mit Zeichen 314 und 315 und dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol). Diese sind ausschließlich für den Personenkreis mit einem blauen EU-Parkausweis reserviert.

Für die Beurteilung dieser Voraussetzungen wird beim Kreis Borken, Fachbereich Soziales, eine Stellungnahme eingeholt. Die Beurteilung erfolgt dort nach der vorliegenden Aktenlage.

Hinweise

Der Antrag kann in jedem Bürgerbüro der Stadt / Gemeinde gestellt werden und wird von dort an den Kreis Borken weitergeleitet.

Die Einwohner der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Genehmigung jeweils von ihren Städten.