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Aufenthaltstitel

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder
bereits nach Deutschland gezogen sind, sind für Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig.

Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis

Im Bereich der Aufenthaltstitel wird zwischen dem befristeten Aufenthaltsrecht und dem unbefristeten Aufenthaltsrecht unterschieden.

Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie wird erteilt für Personen, die

  • in Deutschland eine Ausbildung machen möchten (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz)
  • in Deutschland arbeiten möchten (§§ 18-21 Aufenthaltsgesetz)
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland bleiben können (§§ 22-26 Aufenthaltsgesetz)
  • aus familiären Gründen nach Deutschland zuwandern (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz)
  • Ausländer und ehemalige Deutsche, die nach Deutschland zurückkehren wollen (§§ 37, 38 Aufenthaltsgesetz)
  • in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Daueraufenthaltsrecht besitzen (§ 38a Aufenthaltsgesetz)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich unbefristete und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis beantragen.

Der Ablauf

Aufenthaltserlaubnis beantragen

  • Sollten Sie erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen bitten wir Sie, dies direkt nach der Einreise zu machen. Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben und diese verlängern möchten, empfehlen wir den Antrag ca. 2 Monate vor Ablauf der alten Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
  • Entweder beantragen Sie diese schriftlich und laden hierfür das Formular herunter und schicken uns diese mit der Post zu, oder Sie stellen einen Antrag online.
  • Besonders die beizufügenden Unterlagen sind wichtig: Bei der schriftlichen Beantragung per Post sind diese bitte nur als Kopie einzureichen. Bei dem Online-Antrag sind diese als Fotos an der entsprechenden Stelle hochzuladen.
  • Sollten uns auffallen, dass noch Unterlagen fehlen, werden wir diese nochmal bei Ihnen anfordern.

Aufenthaltstitel erteilt / verlängert

  • Kommen wir zu dem Entschluss, dass ein Aufenthaltstitel erteilt/verlängert werden kann, müssen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache noch Ihre biometrischen Daten (biometrisches Passfoto, Fingerabdrücke) aufgenommen werden. Wir senden Ihnen dann eine entsprechende Einladung zu.
  • Bei dieser Vorsprache werden wir wenn erforderlich auch die Gebühren erheben.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird dann in Berlin bei der Bundesdruckerei GmbH für Sie produziert. Sobald diese fertig ist bekommen Sie zwei Briefe von uns. Der erste enthält eine PIN- und PUK Nummer für die Online-Nutzung. Der zweite Brief ist dann für die Abholung bei der Ausländerbehörde oder dem Bürgerbüro.

Weitere Dienstleistungen aus dem Bereich

Kontakt

Menschen aus ca. 120 verschiedenen Ländern leben derzeit im Kreisgebiet. Der Fachbereich Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung unterstützt und begleitet bei allen rechtlichen Belangen rund um ihren Aufenthalt. Er ist die Anlaufstelle für Menschen aus dem Ausland, die in der Region wohnen oder hierher ziehen wollen.  

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