Gemeinde HeekBahnhofstr. 6048619 Heek
Telefon: 02568 9300 0Telefax: 02568 9300 38Email: info@heek.de
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Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Informationen / Erläuterungen
Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) vom 18.12.2002
1. Kleine HundeHunde unter 40 cm Widerristhöhe (Schulterhöhe) und unter 20 kg Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind.
Erlaubnispflicht: NeinSachkundenachweis: NeinZuverlässigkeitsprüfung: NeinHaftpflichtversicherung und Mikrochip:Nein
Leinenzwang: Ja
Maulkorbzwang: Nein
2. Große Hunde (§ 11 LHundG NRW)Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Erlaubnispflicht: Nein, nur schriftliche Anzeigepflicht beim Ordnungsamt
Sachkundenachweis:
Ja, belegbar durch:
Als sachkundig gelten:
Zuverlässigkeitsprüfung: Ja
Haftpflichtversicherung: Ja
Mikrochip: Ja
Es bestehen in den genannten Bereichen keine Befreiungsmöglichkeitenvon der Leinenpflicht für große Hunde.
3. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)Sog. gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden. Ferner Hunde, deren Gefährlichkeitim Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde (z.B. bei auf Aggressiongezüchteten Hunde; Hunden, die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben; Hunden; die unkontrolliert andere Tiere hetzen).
Erlaubnispflicht: Ja, Beantragungspflicht beim Ordnungsamt des Wohnsitzes.Eine Erlaubnis wird nur bei Nachweis eines besonderen privaten Interesse oderbei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung erteilt.Weitere Voraussetzungen:
a) Vollendung den 18. Lebensjahresb) Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeitc) Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führend) Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringunge) Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherungf) Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
Sachkundenachweis: Ja, nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichenTierarztes. Die Sachkunde ist auch von jeder zu benennenden Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.
Für die zuletzt genannten Bereiche ist eine Befreiung vom Leinenzwang nach erfolgreicher Verhaltensprüfung der der für den Tierschutz zuständigen Behörde möglich.
Maulkorbzwang: Ja
4. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)Hunde bestimmter Rassen sind Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander, sowiemit anderen Hunden.
Erlaubnispflicht: Ja
Beantragungspflicht beim OrdnungsamtVoraussetzungen:
Sachkundenachweis: Ja, nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichenTierarztes oder eines anerkannten Sachverständigen bzw. einer anerkanntensachverständigen Stelle. Die Sachkunde ist auch von jeder zu benennendenAufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.Als sachkundig gelten:
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes telefonisch oder auch persönlich zurVerfügung.Entsprechende Anzeige- und Antragsformulare sind beim Ordnungsamt und im Bürgerbüroerhältlich.
Gemeinde Heek - Ordnungsamt
Tel: 02568/930013 oder 930011
*) Pflichtfelder
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