Ich behalte mir meine Fundrechte mit der Maßgabe vor, dass die Behörde über den Fund verfügen kann, wenn ich nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, gerechnet vom heutigen Tage, die Fundsache zwecks Eigentumserwerb zurückfordere bzw. die Herausgabe beantrage.
Wenn der Verlierer sich meldet, bitte ich um Benachrichtigung - und um -
Auszahlung dieser Beträge soll erfolgen
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