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Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Details

Durch die Einbürgerung werden Sie deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Ab dem 16. Geburtstag können Ausländerinnen bzw. Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländerinnen bzw. Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie im Regelfall Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sowie für weitere Staatsangehörige (z. B. Schweiz) gibt es hiervon Ausnahmen.

Hinweise

Bitte kontaktieren Sie uns über die Hotline der Einbürgerungsstelle

Tel.: 02861 681 1259
E-Mail:
eb@kreis-borken.de

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, buchen Sie gerne hier einen telefonischen Beratungstermin mit der Einbürgerungsstelle

Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund erheblich gestiegener Antragszahlen zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen kommt.

Sehen Sie daher bitte von wiederholten Anfragen zum Stand Ihres Einbürgerungsverfahrens ab. Wir werden uns unaufgefordert bei Ihnen melden (E-Mail, telefonisch oder Brief).
Es wurden bereits organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen.
Danke für Ihr Verständnis.

Begriffe im Kontext

Quick Check, Staatsangehörigkeit