Gemeinde Heek

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Wohngeld

Allgemeine Informationen

Wer kann Wohngeld erhalten? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen. Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit geringem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher. Wie wird das Wohngeld berechnet und welche Einkünfte sind anzurechnen? Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

  • der Haushaltsgröße
  • dem Gesamteinkommen des Haushalts
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
  • Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvertrag sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung.
Verfahrensablauf

Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt werden. Dem Antrag sind Nachweise über alle Einkünfte, die Miete bzw. Belastung beizufügen. Näheres entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern. Die Vordrucke auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss erhalten Sie während der Öffnungszeiten im Bürgerservice oder unter unten stehendem Link.

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