Gemeinde Heek

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Wiederannahme eines früheren Namens

Allgemeine Informationen

Ein Ehegatte, der einen Ehenamen führt, kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen wieder annehmen. Kinder aus dieser Ehe, die den Ehenamen als Geburtsnamen führen, können sich der Namensänderung nicht anschließen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen 21,00 €.

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