Gemeinde Heek

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Reisepass, Pass

Allgemeine Informationen

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Ausgenommen sind bestimmte Staaten, insbesondere in der EU, bei denen der Personalausweis ausreicht. Welchen Pass / Ausweis Sie für Ihre Reise benötigen, können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter Reiseinformationen erfahren.

Seit dem 1. November 2005 ist in Bundesrepublik Deutschland der elektronische Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Dieser enthält einen Chip in dem die üblichen Passdaten, das biometrische Lichtbild und ab dem 1. November 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke aufgenommen sind. Es handelt sich hierbei nach wie vor um den im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichneten "Europass", der nach einem einheitlichen Muster der EU gefertigt wird. Weitere Informationen zum ePass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.

Dieser Reisepass kann auch für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden. Insbesondere für kleinere Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist jedoch der Kinderreisepass (sh. unten) das geeignete Dokument.

Der ePass besitzt einen Umfang von 32 Seiten. Vielreisende können jedoch einen ePass mit 48 Seiten statt 32 Seiten erhalten. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Grundsätzlich darf jeder Deutsche nur im Besitz eines Reisepasses sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein weiterer ePass (Zweitpass) ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen bei uns im Bürgerservice zwingend erforderlich.

Bei Ausstellung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche muss der Antrag persönlich von der Person gestellt und unterschrieben werden, die das Sorgerecht über das Kind hat. Sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen auch beide Elternteile den Antrag stellen, wobei es ausreicht, wenn ein Elternteil den anderen Teil schriftlich bevollmächtigt (sh. Formulare). Zur Prüfung der Unterschriften sind die Personalausweise oder Reisepässe der sorgeberechtigten Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Auch das Kind selbst muss bei der Antragstellung im Bürgerservice anwesend sein.

Bei der Antragstellung werden neben den üblichen Daten (Familienname, ggf. Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen, Wohnort, Staatsangehörigkeit) die Fingerabdrücke (ab dem Lebensalter von 6 Jahren) und die Unterschrift (ab dem 10. Lebensjahr) des Passinhabers aufgenommen.

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Dieses dauert in der Regel rund 3 bis 4 Wochen, daher sollten Sie den Antrag rechzeitig vor der Reise bzw. vor Ablauf Ihres aktuellen Reisepasses stellen.

Expresspass: In besonders eiligen Fällen kann ein Reisepass in einem kostenpflichtigen Expressverfahren innerhalb von 72 Stunden hergestellt werden. Hierzu muss der Antrag bis 11:00 Uhr morgens gestellt werden. Eine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung kann jedoch nicht übernommen werden.

Vorläufiger Reisepass: Ist auch die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich, kann in begründeten Ausnahmefällen (Nachweis erforderlich) ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass sofort ausgestellt werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob das Einreiseland diesen auch anerkennt oder aber zusätzlich ein Visum benötigt wird (z. B. bei Einreise in die USA). Infos erhalten Sie z. B. über das Auswärtige Amt.

Abholung: Der Reisepass ist persönlich bei uns im Bürgerservice in Empfang zu nehmen. Sofern Ihnen dies nicht möglich ist, können Sie auch eine andere Person hiermit beauftragen. Vorraussetzung ist allerdings, dass Sie diese Person schriftlich bevollmächtigen (sh. auch Formulare).

Gültigkeitsdauer:

Passart

             Gültigkeit

ePass (Personen unter 24 Jahre)               

6 Jahre

ePass (Personen über 24 Jahre)

10 Jahre

Zweitpass

6 Jahre

vorläufiger Reisepass

1 Jahr

Änderung:

Aktualisierungen oder Änderungen im Reisepass sind nur möglich bei der Augenfarbe, der Größe oder dem Wohnort. In allen anderen Fällen muss u. U. ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Informationen hierüber finden Sie auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Alter Reisepass ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch uns entwertet wurde
  • Personalausweis soweit bisher kein Reisepass vorhanden bzw. das Gültigkeitsdatum des alten Passes überschritten ist
  • in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) sofern bisher kein Ausweispapier ausgestellt wurde bzw. Unklarheiten oder Änderungen bei Namensführung, Geburtsdatum oder -ort vorliegen
  • Zusätzlich bei Anträgen für minderjährige Personen
  • Personalausweis oder Reisepass beider sorgeberechtigten Eltern und gegebenenfalls eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist
  • Sofern vorhanden den bisherigen Kinderausweis / Kinderreisepass
  • in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils: schriftliche Erklärung des Sorgeberechtigten gegenüber der Passbehörde (in Zweifelsfällen verlangt die Behörde die Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?

Passart

                       Gebühr (in EUR)

ePass

60,00

ePass (unter 24 Jahre)

37,50

ePass Express 32 Seiten

92,00

ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre)          

69,50

ePass 48 Seiten

82,00

ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre)

59,50

ePass Express 48 Seiten

114,00

ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre)

91,50

vorläufiger Reisepass

26,00

Zahlungen können in bar oder mit EC-Karte erfolgen. 

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Passgesetz

§ 4 Passgesetz

§5 Abs. 1, 3 und 4 Passgesetz

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