Gemeinde Heek

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Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder "Bl" für blind und Menschen mit beidseitiger Amelie und / oder Phokomelie können einen Antrag auf Parkerleichterung - den so genannten blauen Parkausweis - stellen. In bestimmten Einzelfällen können darüber hinaus auch andere Schwerbehinderte eine (orange) Parkerleichterung erhalten.

Verfahrensablauf

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen, sowie blinde Menschen haben das Recht zur Nutzung der Parkplätze für behinderte Menschen. Sie erhalten auf Antrag den EU-einheitlichen (blauen) Parkausweis, mit dem sie diese Parkberechtigung nachweisen können. Das neue Straßenverkehrsrecht hat auch für andere schwerbehinderte Menschen, Parkerleichterungen gebracht. Für diese übrigen Personengruppen wurde als Nachweis ein neuer, ebenfalls bundeseinheitlicher, Parkausweis in der Farbe Orange eingeführt. Genaue Informationen hierzu sowie den notwendigen Antrag sind auf den Internetseiten des Kreises Borken erhältlich. Sie können den ausgefüllten Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auch bei uns im Bürgerservice einreichen. Wir leiten ihn dann an den Kreis Borken weiter.

Zuständige Stelle

Kreis Borken

Fachbereich Verkehr

Burloer Straße 93

46325 Borken

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Antragsformular sowie eine Aufstellung der Unterlagen, die zur Antragsbearbeitung beim Kreis Borken benötigt werden, finden Sie auf den Internetseiten des Kreises.

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