Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen, sowie blinde Menschen haben das Recht zur Nutzung der Parkplätze für behinderte Menschen. Sie erhalten auf Antrag den EU-einheitlichen (blauen) Parkausweis, mit dem sie diese Parkberechtigung nachweisen können. Das neue Straßenverkehrsrecht hat auch für andere schwerbehinderte Menschen, Parkerleichterungen gebracht. Für diese übrigen Personengruppen wurde als Nachweis ein neuer, ebenfalls bundeseinheitlicher, Parkausweis in der Farbe Orange eingeführt. Genaue Informationen hierzu sowie den notwendigen Antrag sind auf den Internetseiten des Kreises Borken erhältlich. Sie können den ausgefüllten Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auch bei uns im Bürgerservice einreichen. Wir leiten ihn dann an den Kreis Borken weiter.