Gemeinde Heek

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Grundsteuer

Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf die im Gemeindegebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke.

Bemessungsgrundlage ist ein vom Finanzamt ermittelter Steuermessbetrag auf Basis vom Einheitswert des Grundstücks. Das Finanzamt teilt der Gemeinde den für das Grundstück festgelegten Steuermessbetrag mit. Die Gemeinde wiederum setzt für jedes Jahr den sog. Steuerhebesatz fest. Aus diesen beiden Zahlen wird dann der eigentliche Grunsteuerbetrag durch Multiplikation ermittelt:

Messbetrag (Finanzamt)  x  Hebesatz (Gemeinde)  =  Grundsteuerbetrag

Es gibt zwei Arten von Grundsteuern:

  1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
  2. Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke)

Grundsteuerhebesätze 2023

Grundsteuer A

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

259 %

Grundsteuer B

alle anderen Grundstücke

501 %

Verfahrensablauf

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, die zu Beginn eines Jahres in einem Steuerbescheid festgesetzt und mitgeteilt wird. Sie ist vierteljährlich, i. d. R. jeweils zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu zahlen.

Zur rechtzeitigen Zahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Einheitswert oder Steuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Ahaus.

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