Gemeinde Heek

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Gewerbesteuer

Allgemeine Informationen

Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt jeder stehende Betrieb (kein Reisegewerbe) im Inland der Gewerbesteuer. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind hingegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die sog. freien Berufe sowie die kraft Gesetzes befreiten Unternehmen.

Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Unter Berücksichtigung von bestimmen Hinzurechnungen und Kürzungen sowie von Freibeträgen ermittelt das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag, den es in Form eines Steuermessbescheides an den Steuerpflichtigen/die Gemeinde bekannt gibt. Hat das Unternehmen in mehreren Gemeinden Betriebsstätten, veranlasst das zuständige Finanzamt die Zerlegung des einheitlichen Messbetrages auf die beteiligten Gemeinden. 

Die Gemeinde wiederum setzt für jedes Jahr den sog. Steuerhebesatz fest. Aus diesen beiden Zahlen wird dann der eigentliche Gewerbesteuerbetrag durch Multiplikation ermittelt:

Messbetrag (Finanzamt)  x  Hebesatz (Gemeinde)  =  Gewerbesteuerbetrag

Verfahrensablauf

Die Gewerbesteuer ist eine Jahressteuer, die in einem Steuerbescheid festgesetzt und mitgeteilt wird.

Zur rechtzeitigen Zahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

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