Gemeinde Heek

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Auskunft aus dem Melderegister

Allgemeine Informationen

Einfache Melderegisterauskunft:

Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Zum 1. November 2015 hat sich das Meldegesetz geändert. Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt in allen Bürgerbüros oder einer Bezirksverwaltung eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Archivauskunft/Altdatei: Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Heek gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen.

Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Auskunft aus der Altdatei oder einer Archivauskunft helfen. Allerdings sind die Dateien nicht immer vollständig. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte Altanschrift stammt.

Welche Gebühren fallen an?

einfache Melderegisterauskunft

11,00 €

erweiterte Melderegisterauskunft

15,00 €

Archivauskunft / Altdateiauskunft    

30,00 €

Die Gebühr fällt auch dann an, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.

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